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Kircheneintritt

Ganz unabhängig von einer Kirchenmitgliedschaft feiern wir mit Ihnen Gottesdienst und beraten Sie gern in Sachen Taufe, Hochzeit oder Trauerfeier.

Wenn Sie möchten, sprechen wir dabei auch über eine Kirchenmitgliedschaft und wie die Schritte dahin aussehen.

Keine Einbahnstraße

Wiedereintritt
Ein Kirchenaustritt ist keine Einbahnstraße. Sie können jederzeit wieder in die
evangelische Kirche eintreten!
Was einmal richtig war, muss nicht für alle Ewigkeit richtig sein. Vielleicht denken Sie
mittlerweile anders über das Leben und Gott nach, hatten ein besonderes Erlebnis
mit dem Glauben oder innerhalb der Kirche, schätzen wieder mehr das diakonische
und soziale Engagement der evangelischen Kirche, oder wollen bewusst die Arbeit
unserer Dreiraumgemeinde unterstützen. Wir freuen uns, wenn Sie wieder näherrücken.
Der Wiedereintritt ganz einfach!
Nehmen Sie Kontakt mit der Pfarrerin oder den Pfarrern unserer Gemeinde auf. Gern
besprechen wir dann mit Ihnen die nötigen Schritte und Formalitäten. 
Schön ist es, wenn Sie Ihren Schritt (zurück) im Gottesdienst mit uns feiern. Das ist
keine Pflicht, kann aber eine gute Erfahrung sein und Sie die Gemeinschaft der
Gemeinde spüren lassen.

Übertritt​

Sie sind Mitglied einer anderen Konfession, würden aber gern zur evangelischen
Kirche gehören? In diesem Fall müssen Sie erst austreten, bevor Sie bei uns
eintreten können.
Da die Taufe bestehen bleibt, läuft danach alles wie beim Wiedereintritt (s.o.) ab.